Berufstätige, werden Sie zugänglich
Die Zugänglichkeit eines Ortes oder einer Aktivität ist eine große Herausforderung für die Entwicklung unseres Territoriums in Bezug auf den Empfang und die Gastfreundschaft für alle Besucher: Touristen, Einheimische, Familien mit Kleinkindern, Senioren, Behinderte…jeder kann in jedem Moment seines Lebens davon betroffen sein.
Bis heute sind etwa 4000 Orte in Frankreich mit dem Label „Tourisme et Handicap“ (Tourismus und Behinderung) ausgezeichnet. Etwa 80 sind es im Departement Var, davon etwa 20 in der Provence Méditerranée.

Definition von Behinderung IM Gesetz von 2005
Art. L 114: „Eine Behinderung ist jede Einschränkung der Aktivität oder Beschränkung der Teilnahme am Leben in der Gesellschaft, die eine Person in ihrer Umgebung aufgrund einer wesentlichen, dauerhaften oder endgültigen Beeinträchtigung einer oder mehrerer körperlicher, sensorischer, geistiger, kognitiver oder psychischer Funktionen, einer Mehrfachbehinderung oder einer Behinderung verursachenden Gesundheitsstörung erfährt“.
Definition von Zugänglichkeit IM Gesetz von 2005
Art. R*. 111-19-2: „Als behindertengerecht gilt jedes Gebäude oder jede Einrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen behinderten Menschen mit größtmöglicher Selbstständigkeit ermöglicht, sich zu bewegen, Zugang zu Räumen und Einrichtungen zu erhalten, Einrichtungen zu nutzen, sich zu orientieren, zu kommunizieren und die Leistungen in Anspruch zu nehmen, für die diese Einrichtung oder Anlage konzipiert wurde. Die Zugangsbedingungen für Menschen mit Behinderungen müssen die gleichen sein wie für nicht behinderte Menschen oder, wenn dies nicht der Fall ist, eine gleichwertige Nutzungsqualität aufweisen.“
Der territoriale Zugänglichkeitsfonds
Eines der Hindernisse für die Zugänglichkeit von ERP ist der Mangel an finanzieller Unterstützung für die Anpassung der Einrichtung an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
Um den Prozess der Anpassung zu fördern und zu beschleunigen, wurde ein territorialer Fonds für Zugänglichkeit speziell für ERP der 5.
Das Label Tourisme et Handicap
Das Label Tourisme et Handicap wird seit Mai 2024 von Atout France verwaltet und wird Tourismusfachleuten verliehen, die sich in einem Qualitätsprozess engagieren wollen, um einen Empfang und Freizeitangebote für alle zu gewährleisten.
Das Label Tourisme et Handicap zu erhalten, bedeutet, die Nachfrage von Menschen mit Behinderungen zu erfüllen, die ihre Ferien und Freizeitangebote angepasst wählen möchten.
Der Vorteil dieses Ansatzes ist, dass :
- Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Unterkünften, Dienstleistungen und Aktivitäten für mindestens zwei dieser Behinderungen: motorisch, visuell, auditiv, mental.
- Bereitstellung von zuverlässigen, einheitlichen und objektiven Informationen für Menschen mit Behinderungen über die Zugänglichkeit von touristischen Orten und Einrichtungen.


Das Siegel für wen?
- Unterkünfte (Hotels, Feriendörfer, Familienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze, möblierte Ferienunterkünfte…)
- Gaststätten (Restaurants, Bars, Brauereien, Bauernhöfe…)
- Kultur- und Freizeitstätten und -aktivitäten (Denkmäler, Museen, Badeeinrichtungen, Freizeitzentren, Reiterhof, Wanderwege…)
- Fremdenverkehrsbüros, Mediatheken
Die Kennzeichnung ist freiwillig und für den Unternehmer kostenlos. Jeder Touristiker oder Dienstleister, der seine Einrichtung oder seinen Standort für Kunden mit einer Behinderung öffnen möchte, kann das Label „Tourisme et Handicap“ erhalten, wenn seine Struktur die Kriterien des Labels „Tourisme et Handicap“ erfüllt.
Für den Gewerbetreibenden, der das Siegel erhält, ist es eine Anerkennung der geleisteten Arbeit und seines Engagements, um ein Angebot und einen Ort für alle anzubieten!

Var-Qualifikation zugänglich
Diese Qualifikation wurde von der Abteilung seit 2012 eingeführt. Sie ermöglicht die Aufwertung von Tourismusanbietern, die sich in einem Zugänglichkeitsprozess engagieren, der die Anforderungen des Gesetzes vom 5. Februar 2005 erfüllt, mindestens für eine Art von Behinderung. Dies ist ein Sprungbrett für die Auszeichnung „Tourisme et Handicap“.
Das Office de Tourisme Provence Méditerranée arbeitet mit dem Conseil Départemental du Var bei der Bewertung der Partner in seinem Gebiet zusammen.
Kontakt zum Departementsrat des Departements Var :
- Frau Ouarda ALI-BAKIR
Direktion für Territoriale Entwicklung
Département du Var
Departementale Referentin für das Label Tourisme et Handicap und Var Accessible - Tel. 04 83 95 43 84 | oalibakir@var.fr

Bleiben wir in Kontakt
Sie sind ein Gewerbetreibender, eine Einrichtung mit Publikumsverkehr (ERP), eine Einrichtung mit Publikumsverkehr (IOP), eine Touristenunterkunft, ein Restaurant, ein Museum, eine Freizeiteinrichtung und Sie möchten Ihre Aktivität oder Ihre Einrichtung barrierefrei gestalten?
Amandine DIEMOZ
Referentin für Tourismus & Handicap
Als Spezialistin für Barrierefreiheit berät und begleitet Sie Amandine bei der Umsetzung der Barrierefreiheit.
+33 (0)4 94 18 53 03
Weitere Informationen
Die Marke ermöglicht es, touristische Dienstleistungen und Einrichtungen aufzuwerten.
Die Marke Tourisme et Handicap wird über verschiedene Werbekanäle auf lokaler, departementaler, regionaler und nationaler Ebene vermarktet.
Vertragsdokumente Tourisme et Handicap
Alle Informationen und Dokumente zum Herunterladen finden Sie auf der Website von Tourisme et Handicap.