Eigentümer

saisonale Vermietungen

Auf dieser Seite finden Sie einige nützliche Informationen zu den Vorschriften für Ihre Tätigkeit:

Meldepflicht für möblierte Ferienunterkünfte

Jeder, der eine möblierte Wohnung (Villa, Appartement oder Studio) an Touristen vermietet, muss dies vorher bei seiner Gemeinde mit Empfangsbestätigung anmelden.
Diese Vorschrift in Artikel L324-1-1 des Tourismusgesetzbuches stammt aus Artikel 24 des Gesetzes (Nr. 2009-888) vom 22. Juli 2009 über die Entwicklung und Modernisierung der touristischen Dienstleistungen.
Für Unterkünfte in den Gemeinden des Gebiets Toulon Provence Méditerranée kann diese Anmeldung einer Ferienvermietung online auf der Website https://www.declaloc.fr vorgenommen werden.

Erhebung und Rückzahlung der Kurtaxe

Die Kurtaxe gilt das ganze Jahr über für alle Personen über 18 Jahre und pro Nacht. Die Kurtaxe wird von Personen verlangt, die nicht in der Gemeinde wohnhaft sind und dort keinen Wohnsitz haben, für den sie die Wohnsteuer zahlen müssten. Die Eigentümer von Ferienunterkünften müssen die Kurtaxe von ihren Mietern einziehen und an die Kurtaxenverwaltung Toulon Provence Méditerranée abführen.

Klassifizieren Sie Ihre Ferienunterkunft

Wir sind eine der anerkannten Organisationen für die Klassifizierung von Ferienunterkünften.
Die Klassifizierung ist eine Qualitätsgarantie, die Ihren Gästen Sicherheit gibt.
Es gibt viele Vorteile, wenn Sie Ihr Ferienobjekt klassifizieren lassen. Um mehr über diese Vorteile und das Klassifizierungsverfahren zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Ferienunterkünfte.

Bleiben wir in Kontakt

Wenn Sie Fragen zur Klassifizierung Ihrer Unterkunft haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Referentin für die Klassifizierung von Möbeln

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